Flächen gewinnen durch Innenentwicklung: Gemeinde Schönaich

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Ortsmitte Luftbild

Flächen gewinnen durch Innenentwicklung | SCHÖNAICH

Mit dem Ortsentwicklungskonzept Schönaich 2035 werden die strategischen Leitlinien der künftigen Gemeindeentwicklung – unter anderem auch für das Handlungsfeld der künftigen Wohnraumentwicklung – festgelegt. Ein Schwerpunkt des Konzepts besteht in der aktiven Innenentwicklung. Hierbei bestehen die zentralen Handlungsbereiche in, der Aktivierung von Baulücken und Leerständen sowie die Nutzbarmachung von Brachflächen im Innenbereich. Darüber hinaus soll der Charakter der verschiedenen Wohnquartiere in der Gemeinde gewahrt und verbessert werden.

Um die Ziele der Wohnraumentwicklung zu erreichen, ist eine strategische Steuerung durch die Gemeinde erforderlich. Aus diesem Grund wird im Ortsentwicklungskonzept als Maßnahme festgelegt, die Innenentwicklung aktiv zu gestalten. Bereits frühzeitig im Jahr 2020 wurde für das Programmjahr 2021 von der Verwaltung im Auftrag des Gemeinderats erfolgreich ein Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ gestellt. In Abgleich zu anderen Projekten und den geplanten Abschluss des Ortsentwicklungskonzeptes im Frühjahr 2024 wurde der Förderzeitraum auf Ende Januar 2024 verlängert.

Das beantragte Förderprojekt „Gemeinde Schönaich: Eine Ortsmitte für Schönaich“ beinhaltete folgende drei Bausteine:

  • Kommunikation und aktivierende Befragung
  • Prinzipien der Innenentwicklung
  • Entwicklungsperspektive Ortsmitte

Der Baustein „Prinzipien der Innentwicklung“ wurden in mehreren Klausur- und Sondersitzungen des Gemeinderats sowie in enger Abstimmung mit der Verwaltung gemeinsam entwickelt und liegen in abgestimmter Form zur öffentlichen Beratung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor:

Zur gezielten Steuerung und Bewertung von zukünftigen Bauvorhaben im Innenbereich definiert die Gemeinde Schönaich ortstypische „Prinzipien der Innenentwicklung“. Gegenstand dieser Prinzipien sind Bereiche mit Beurteilungsgrundlage nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bzw. Bereiche in denen nur ein sogenannter „einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 Abs. 3 BauGB gilt. Inhaltlich dienen sie vor allem zur Festlegung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung für die untersuchten Bereiche in der Gemeinde. Damit dienen sie als städtebauliche Grundlage zur qualifizierten Steuerung und Beratung von zukünftigen Bauvorhaben im Rahmen von Bauberatungen, Bauvoranfragen oder Baugenehmigungsverfahren sowie bei Projektentwicklungen.

Der Baustein „Entwicklungsperspektive Ortsmitte“ wird in einem Entwicklungsperspektivenplan dargestellt. Dieser zeigt entsprechende Chancen und Potentiale auf, welche sich durch den Strukturwandel in der Ortsmitte ergeben. Die Gemeinde Schönaich hat drei Ortsmitten mit unterschiedlichen Funktionen.

  • Kommunale Mitte: Bildungscampus und Gemeinbedarfsfläche rund um das Rathaus
  • Historische Mitte: Kirchenensemble und die Verbindungsachse zum Knittel bzw. Bürgerhaus
  • Neue Mitte: Honeywell-Areal und Kreisverkehr

Das Projekt "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" bildet die Grundlage für eine zielgesteuerte Entwicklung der Ortsmitte.