Wissenswertes über das Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren sind ein wichtiger Bestandteil der Stadtplanung und dienen dazu, die bauliche Entwicklung einer Gemeinde zu regeln und Interessen auszugleichen. In einem Bebauungsplan werden die konkreten Vorgaben für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken festgelegt. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl berücksichtigt. Auch Umweltaspekte, Verkehrsplanung, soziale Belange und vieles mehr fließen in den Plan mit ein.
Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens:
- Das Bebauungsplanverfahren beginnt in der Regel mit dem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindeverwaltung
- Nachdem der Bebauungsplanentwurf erstellt wurde, erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken frühzeitig einzubringen. Auch Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise Umweltverbände oder Verkehrsbetriebe werden beteiligt.
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und gegebenenfalls angepasst. Anschließend folgt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, um erneute Stellungnahmen nach der Überarbeitung des Plans zu ermöglichen. Nach Abschluss des Verfahrens folgt der Beschluss des Bebauungsplans durch den Gemeinderat.
- Den letzten Schritt im Verfahren bildet das Inkrafttreten des Bebauungsplans.
Das Bebauungsplanverfahren ist ein transparenter Prozess, der sicherstellt, dass alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Durch die Festlegung von klaren Vorgaben wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht und ein harmonisches Miteinander der verschiedenen Nutzungen und Funktionen in einer Gemeinde gewährleistet.
Ein Bebauungsplanverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Raumordnung steht und keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder andere öffentliche Belange zu erwarten sind. In solchen Fällen kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden und das Verfahren wird beschleunigt.
Neben dem regulären Bebauungsplanverfahren gibt es auch vorhabenbezogene Bebauungspläne. Diese werden speziell für ein bestimmtes Bauvorhaben aufgestellt und dienen dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Auch hier findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.
Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Schönaich
In den untenstehenden Reitern finden Sie die Bebauungspläne, die aktuell aufgestellt werden. Diese Pläne geben Ihnen einen Überblick über die geplanten Entwicklungen in unserer Gemeinde. Wenn Sie bereits vorhandene Bebauungspläne einsehen möchten, können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung wenden. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Bebauungsplan in unserem BürgerGIS selbst herunterzuladen.
Wir legen großen Wert auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv in den Bebauungsplanprozess einzubringen und Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Gemeinsam gestalten wir so eine lebenswerte und zukunftsfähige Gemeinde.
1) „Große Gasse / Hülbenäckerweg“ - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum und dem städtebaulichen Grundsatz einer baulichen Innenentwicklung sind die bis vor Kurzem noch überwiegend landwirtschaftlich genutzten und im Siedlungsbereich liegenden Grundstücke zwischen der Großen Gasse und der Lessingstraße von hoher städtebaulicher Bedeutung. Die Aufgabe der bisherigen Nutzungen, die mangelhafte Erschließung des Quartiers und das fehlende Konzept für eine künftige Neunutzung dieser innerörtlichen Potentialfläche stellen insoweit ein städtebauliches Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Örtlichen Bauvorschriften dar.
Städtebauliches Ziel ist eine geordnete und städtebaulich sinnvolle Entwicklung des Quartiers im Kontext des umgebenden Siedlungsbestandes. In diesem Rahmen soll eine umfassende Überplanung und Neuordnung unter Einbeziehung einiger weiterer umliegender Grundstücke erfolgen. Das Plangebiet ist ca. 1,54 ha groß, beinhaltet (mit Gehwegen) insgesamt 24 Flurstücke und eignet sich aus Sicht der Verwaltung städtebaulich sehr gut für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und beispielhafte Ortsentwicklung in Schönaich. Die Gemeinde ist durch Vorbesitz bereits im Eigentum mehrerer Grundstücke entlang der Großen Gasse mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.070 m². Die Gemeinde beabsichtigt daher für dieses Quartier einen Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften aufzustellen und auf dieser Grundlage eine Neuordnung der Grundstücke im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahren durchzuführen.
In einem ersten Schritt soll zunächst nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. In einem nächsten Schritt wird dann in Abstimmung mit dem Gemeinderat, den Grundstückseigentümern, den Planern und den Fachbehörden der Entwurf eines Bebauungsplans entwickelt.
Eine zeitnahe Anordnung der Umlegung und ein auf den Bebauungsplanentwurf abgestimmtes Umlegungsverfahren nach § 45 BauGB sollen folgen.
Erforderliche Prüfungen im Bereich Arten- und Umweltschutz sowie der Geologie (Baugrunduntersuchung) sowie ggfs. weitere fachgutachterliche Prüfungen werden im Kontext des Bebauungsplanverfahrens zeitnah stattfinden.
Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,54 ha und bezieht sich ganz oder teilweise auf die Flurstücke:
125/5, 143, 357/1, 358, 359, 360, 360/1, 360/2, 361/2, 362, 362/1, 362/2, 362/3, 362/4, 363, 363/1, 363/2, 364, 365, 365/1, 366, 367, 369, 8270 und 8272/1
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB imbeschleunigten Verfahren.
Um den Abgrenzungsplan sehen zu können klicken Sie auf das Bild oder laden Sie sich ihn hier (PDF-Datei) kostenfrei herunter.
2) „Ringstraße / Dammweg“ - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönaich über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs "Ringstraße/Dammweg" für das Flurstück-Nr. 3308 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 dem Planentwurf zum Bebauungsplan "Ringstraße/Dammweg" zugestimmt und folgenden
Beschluss gefasst:
- Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 22.11.2023 mit Anlagen.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Benachrichtigung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf (Lageplan) mit textlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die Begründung sowie die Habitatpotenzialanalyse, Umweltanalyse und eine Baugrunduntersuchung werden auch auf der Webseite der Gemeinde Schönaich unter "Aktuelle Bebauungspläne" ab dem 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024 veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und die Begründung sowie die weiteren dem Entwurfsplan zu Grunde liegenden Gutachten und Analysen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit von Montag, dem 22.01.2024 bis einschl. Freitag, dem 23.02.2024
im dem Rathaus Schönaich, Bauamt, Zimmer 106 (Herr Yoloğlu - E-Mail schreiben), während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weitere Erläuterungen zum Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a i.V.m. §13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gelegenheit zur Information und Erörterung der Inhalte des Bebauungsplanentwurfs.
Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB handelt, ist die Erstellung eines
Umweltberichts nicht erforderlich. Es liegen allerdings drei Gutachten vor, die den Umweltbericht ausreichend ersetzen. Bei diesen Gutachten handelt es sich um eine Umweltanalyse, Habitatpotenzialanalyse und eine Baugrunduntersuchung. Diese Gutachten und Analysen sind Anlagen zur Begründung des Bebauungsplanes und werden daher zusammen mit dem Bebauungsplan „Ringstraße/Dammweg“ veröffentlicht.
Schönaich, den 08.01.2024
gez. Anna Walther
Bürgermeisterin
Anlagen zum Bebauungsplan "Ringstraße / Dammweg":