Mietspiegel: Gemeinde Schönaich

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Blick auf den Westrand

Erster qualifizierter Mietspiegel Schönaich 2024

Der erste qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Schönaich wurde in Kooperation mit der Stadt Holzgerlingen von der Fa. ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg erstellt, wobei für jede Kommune ein eigener Mietspiegel erstellt wurde.

Ein qualifizierter Mietspiegel wird gemäß § 558 d BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensvertretern der Mieter und Vermieter oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt. In Schönaich wurde der qualifizierte Mietspiegel von den Interessenvertretern und dem Gemeinderat anerkannt.

Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine transparente Übersicht über den lokalen Wohnungsmarkt in Schönaich und ist für Mieter und Vermieter ein verlässliches Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei jedem Mieterhöhungsverlangen muss die entsprechende Miethöhe des Mietspiegels angegeben werden, soweit die betreffende Wohnung dort eingeordnet werden kann. Damit trägt der Mietspiegel wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf dem hiesigen Wohnungsmarkt bei.

Hier gelangen Sie zur Mietspiegelbroschüre.

Der Mietspiegel ist vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2026 gültig.

Zur vereinfachten Anwendung steht Ihnen unser Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung.

Gedruckte Exemplare sind im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich.

Für Rechtsauskünfte und Beratung stehen der Haus- und Grundbesitzerverein sowie der Deutsche Mieterbund zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung darf nur allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation zum Mietspiegel von Schönaich.

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.