Neuigkeiten: Gemeinde Schönaich

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Außenansicht Rathaus

Die Anmeldung zum Schönaicher Weihnachtsdorf 2024 hat begonnen

icon.crdate06.09.2024

Das Weihnachtsdorf findet am Samstag, 7. Dezember 2024, 13:00 – 21:00 Uhr, im Bereich Große Gasse zwischen Rosenstraße und Wettgasse statt.

Zusammenfassung aller Infos einschließlich Datum, Ort und Rahmenbedingungen:

Das Weihnachtsdorf findet am Samstag, den 7. Dezember 2024 von 13:00 – 21:00 Uhr, im Bereich Große Gasse zwischen Rosenstraße und Wettgasse statt.

Das Weihnachtsdorf lebt mit und durch Sie, deshalb wünschen wir uns, dass Sie mitmachen und mit Ihrem Stand unser Weihnachtsdorf bereichern.

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen!

Hier die Ausschreibung mit den Teilnahmebedingungen:

1. Teilnehmende

Privatpersonen, Vereine, Organisationen, Einrichtungen und Gewerbetreibende aus Schönaich.

2. Zulassung zur Anmeldung

Es werden nur Teilnehmende zugelassen, die sich schriftlich mit dem dafür zur Verfügung gestellten Formbrief fristgerecht anmelden. Über die Zulassung entscheidet die Gemeinde Schönaich. Die Gemeinde legt Wert auf ein abwechslungsreiches und vielfältiges Angebot mit Bezug auf die Vorweihnachtszeit. Die Zulassung zur Teilnahme wird unter diesem Aspekt geprüft.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular der Gemeindeverwaltung. Mündliche oder fernmündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit der Anmeldung erkennen Standbetreibende die Teilnahmebedingungen der Gemeinde an.

4. Angebot

Adventliche und weihnachtliche Produkte.

5. Standortvermietung

Den Teilnehmenden werden vor Beginn der Veranstaltung ihre Standplätze zugeteilt.

6. Teilnahmegebühr

Für Privatpersonen beträgt die Teilnahmegebühr 10,00 €, für Stände mit gastronomischem Angebot 40,00 € und für Gewerbetreibende 50,00 €.

7. Veranstaltungsort und -zeit

Das Weihnachtsdorf findet im Bereich Große Gasse zwischen Rosenstraße und Wettgasse statt. Der Termin ist festgelegt auf Samstag, den 07.12.2024, 13:00 - 21:00 Uhr. Teilnehmende sind verpflichtet, den zugewiesenen Standplatz einzunehmen und während der gesamten Dauer der Veranstaltung besetzt und offen zu halten.

 

Ausschreibung

8. Standgestaltung

Der Standaufbau erfolgt nach Anweisung der Veranstaltenden. Die Standgrenzen sind einzuhalten. Besucher*innen und Aussteller*innen dürfen nicht gefährdet werden. Am Stand sollte der Name der/des Standbetreibenden angebracht sein. Die Stände sollten weihnachtlich dekoriert sein. Tannenreisig zur Dekoration wird gestellt. Zugelassen sind nur Holzstände. Die Aufstellung von Pavillons oder Partyzelten ist ausdrücklich nicht erwünscht. Die Einhaltung der Hygieneregeln sowie den Vorgaben des Gesundheitsamts bzgl. Essen/Trinken wird vorausgesetzt. Auf den Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten wird verwiesen.

Von der Gemeinde können Holzstände gegen Entrichtung einer Gebühr von 60,00 € (incl. Aufbau durch den Bauhof) sowie Hinterlegung einer Kaution von 50,00 € gemietet werden.

Da nur eine begrenzte Anzahl von gemeindeeigenen Ständen zur Verfügung steht, behält sich die Gemeinde vor, die Vergabe der Stände im Hinblick auf ein möglichst vielfältiges Angebot vorzunehmen.

9. Standaufbau und -abbau

Der Standaufbau erfolgt am Samstag, den 07. Dezember 2024, ab 8:00 Uhr. Der Abbau erfolgt direkt nach offizieller Beendigung der Veranstaltung am 07. Dezember 2024. Nach Standabbau ist der Standplatz von den Standbetreibenden besenrein zu hinterlassen. Die Abfälle werden zentral vom Bauhof der Gemeinde entsorgt. Vorzeitiges Räumen des Standplatzes ist nicht gestattet. Speisefett ist jedoch in geeignete Behälter zu füllen und selbst fachgerecht zu entsorgen!

10. Zahlungsbedingungen

Eine Barzahlung der Gebühren ist nicht möglich. Mit der Zusage zum Weihnachtsdorf erhalten Sie eine Rechnung über die Gebühren, die vorab an die Gemeindekasse überwiesen werden muss.

11. Rücktrittsmöglichkeit

Zugelassene Bewerber*innen können nur mit Einverständnis der Veranstaltenden zurücktreten.

12. Haftung

Die Veranstaltenden übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die den Ausstellenden während des Auf- und Abbaus bzw. des An- und Abtransportes ihrer Stände oder während der Veranstaltung entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die Dritten durch die Ausstellenden zugefügt werden. Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt im Regelfall den Eltern; sie kann nicht auf den Veranstaltenden übertragen werden. Die Ausstellenden halten die Veranstaltenden von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei.

13. Sonstiges

Die Veranstaltenden haben das Recht, Fotos, Zeichnungen, Ton- und Filmaufnahmen von Ständen und Ausstellungsgegenständen anfertigen zu lassen und für Veröffentlichungszwecke zu verwenden.

Die zum Zeitpunkt des Weihnachtsdorfes bestehenden Regelungen, Verordnungen und Hygienevorgaben müssen eingehalten werden.

Durch die Unterzeichnung der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die vorstehenden Ausstellungsbedingungen an.

 

Anmeldeschluss für das Weihnachtsdorf 2024 ist der 11. Oktober 2024. Das neue Anmeldeformular finden Sie hier.

 

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Das Weihnachtsdorf-Team

weihnachtsdorf(@)schoenaich.de

Telefonnummer: 07031 639 87